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Internetcafes = Spielhöllen

  • Olaf
  • 26.08.2002 04:08 Uhr

In einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes heisst es seit heute, dass Internet-Cafes, in denen Computer zu Spielezwecken aufgestellt sind, ebenso genehmigungspflichtig sind wie reine Computerspielehöllen. Damit wies die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts den Eilrechtsschutzantrag eines Spielhallen-Betreibers zurück, dem der weitere Betrieb seines Spielsalons vom zuständigen Bezirksamt wegen fehlender Erlaubnis mit sofortiger Wirkung untersagt worden war. Die Meldung in aller Ausführlichkeit bei Chip Online und Onkel Heinz.

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